1949: Ruhrgebied: staalfabrieken onder geallieerde controle

LT
1949: Ruhrgebied: staalfabrieken onder geallieerde controle
22.4.49

Das "Ruhrstatut" tritt in Kraft; es regelt die internaltionale Kontrolle von Kohle- und Stahlproduktion im Ruhrgebiet durch die westlichen Besatzungsmächte und die Benelux-Staaten.

Es soll in Zukunft ausgeschlossen sein, daß die Bodenschätze der Ruhr für Aggressionszwecke verwandt werden können; deshalb soll die Nutzung der Montanerzeugnisse künftig den Unterzeichnerstaaten zu ihrem gemeinschaftlichen Besten offenstehen. Diese Internationalisierung von Bergbau und Industrie im Ruhrgebiet ist - wie auch das Saarproblem - unter deutschen Parlamentariern heftig umstritten. Dennoch vollzieht die Bundesregierung am 30. November den im Statut von vornherein vorgesehenen Beitritt. Durch die aus dem Schumann-Plan hervorgehende "Montanunion", die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl", werden 1952 die als diskriminierend empfundenen Beschränkungen deutscher Wirtschaftsinteressen weitgehend aufgehoben.

http://www.dhm.de/~roehrig/ws9596/texte/kk/dhm/z1949.html (20030908)
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